Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma „Lifestories Fotografie Stephanie Hammann“. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
  3. Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich der Fotografie. Die Auftragnehmerin erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgestimmten Verträge für Dienstleistungen.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
  5. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin unterliegen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie der Auftragnehmerin sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  6. Die Auftragnehmerin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Auswahl und Übermittlung übermittelt werden.
  7. Der Auftragnehmerin sind angemessene Pausen und Verpflegung zu gewähren.
  8. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials. Originaldateien wie RAW-Dateien verbleiben bei der Auftragnehmerin und müssen nach Übergabe der JPGs an den Auftraggeber nicht weiter gespeichert werden.
  9. Die Auftragnehmerin sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für deren Bedienung. Hierzu verfügt der Auftragnehmer, im Falle einer technischen Störung, in der Regel über Ersatztechnik. Dennoch ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreten und hier durch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Auftragnehmers sind seitens des Auftraggeber nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt bei Kauf von Bilddateien die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  4. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
  5. Bei der Verwertung der Lichtbilder bedarf es jeweils der ausdrücklichen genehmigung. Ber der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden.

Vergütung

  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos Eigentum der Auftragnehmerin.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Auftragnehmerin, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
  4. Werden vereinbarte Termine vom Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Summe fällig. Mindestens jedoch 50 EUR. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder Todesfall, die zu einer Absage führen. Eine Überprüfung / Nachweis liegt im Ermessen der Auftragnehmerin.

Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:

je gefahrener Kilometer: 0,40 EUR

  1. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
  2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Haftung / Gefahrenübergang

  1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Auftragnehmerin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.
  2. Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) die Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Auftragnehmerin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  3. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  4. Für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddateien haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
  5. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
  6. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Auftragnehmerin bestimmen.
  8. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
  9. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
  10. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  11. Beanstandungen gleich Welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen.

Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber verpflichten sich, die ungültige Bestimmungen durch eine Sinn-entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommen.